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Zuschüsse

Anträge und Richtlinien

Es gibt Zuschüsse für Maßnahmen zur Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens, für Schulungen ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für politische Jugendbildung sowie für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit von den Kreisverwaltungen, vom Bundesland und vom Bistum Trier.

Das Land Rheinland-Pfalz, das Bistum Trier und die entsprechenden Landkreise fördern damit die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Einzugsgebiet. Wer eine Fortbildung für Gruppenleitungen oder eine Maßnahme für Kinder und Jugendliche plant, sollte sich informieren ob eine oder mehrere der Zuschussmöglichkeiten genutzt werden können.

Hierfür müssen Anträge gestellt, Voraussetzungen erfüllt und Richtlinien beachtet werden!
 

Hier finden sich alle Dokumente und Informationen dazu!

Wir helfen gerne bei der Information über die Zuschüsse weiter!

Alle Dokumente sind in der Fachstelle vorrätig und können unter fachstellejugend.bitburg(at)bistum-trier.de angefordert werden.


Bei den nachstehenden Verwaltungen können Sie die Zuschüsse beantragen:

Bistum Trier

Das Bistum Trier gewährt nach dem kirchlichen Jugendplan für bestimmte Maßnahmen und Veranstaltungen Zuschüsse. Wofür es wieviel Geld gibt und was ihr beim Antragsverfahren berücksichtigen müsst, erfahrt ihr hier.

Gefördert werden: Religiöse Bildung und Maßnahmen der Gemeindekatechese, Maßnahmen im Bereich der Schul- und Jugendpastoral, Qualifizierung und Schulung von Ehrenamtlichen, Soziale Bildung und Freizeiten und innovative oder modellhafte Maßnahmen

 

Richtlinien

Antrag ohne Formularfelder (zum Ausfüllen per Hand)
Antrag mit Formularfeldern (direkt am PC ausfüllbar)


Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm


Richtlinien

Zuschussantrag



Landesjugendring Rheinland-Pfalz


Richtlinien und Informationen

Zuschussantrag