In der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Kinder- und Jugendarbeit kommt es immer wieder zu kniffligen Rechtsfragen.
Wann greift die Aufsichtspflicht? Gibt es dazu Ausnahmen? Was gibt das Jugendschutzgesetz vor? Was ist beim Infektionsschutz zu beachten und wie läuft der Versicherungsschutz ab?

Bei Beratungsbedarf rund um die Rechtsfragen in der Jugendarbeit und bei Versicherungsfragen können wir kontaktiert werden.
ARBEITSHILFE
„Alles was recht ist…“
Die Arbeitshilfe richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit im Bistum Trier, die als Leitungen von Kinder- und Jugendgruppen, Tagesausflügen, Ferienfreizeiten oder als Betreuungspersonen tätig sind. Sie behandelt ein Thema, das – wenngleich nicht das wichtigste für die Kinder- und Jugend(verbands)arbeit – eines ist, das jede und jeden betrifft und einige Kenntnisse für die verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verlangt.
Dabei darf das Thema Recht und Versicherung nicht erst dann angesprochen werden, wenn bereits etwas passiert ist. Die Arbeitshilfe will dazu beitragen, jeden Einzelnen und jede Einzelne anzuregen, sich vor jeder Aktion Gedanken zu machen.